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	<title>SPD Schwachhausen &#187; Datenschutz</title>
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		<title>Smart Meter – Was ist das? Wem nützt das?</title>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2010 19:40:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Pastoor</dc:creator>
				<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist der klassische Ferraris-Stromzähler bald überflüssig?
Smart Meter sind Energiemengenzähler, die den tatsächliche Energieverbrauch (z.B. Strom, Erdgas, Wärmemenge) und die tatsächliche Nutzungszeit in einem Haushalt aufzeichnen und gegebenenfalls an den jeweiligen Energieversorger weiterleiten.
Baut man ein neues Haus oder steht eine Totalsanierung an, müssen gem.  Energiewirtschaftsgesetz seit Anfang 2010 für den Betreiber kostenneutral intelligente Strom- bzw. Gaszähler vom Netzbetreiber(Versorger) eingebaut werden. Alle anderen Kunden müssen, wenn sie die Geräte haben möchten,  diese digitalen Verbrauchszähler im Augenblick noch bezahlen.
Eine Fernauslesung vom Versorger ist nicht zwingend notwendig.
Möglicher Vorteil für den Betreiber/Verbraucher
Theoretisch ist ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Ist der klassische Ferraris-Stromzähler bald überflüssig?</h3>
<p><img src="http://www.spd-schwachhausen.de/wp-content/uploads/2010/05/DSC003371-219x300.jpg" alt="" title="DSC00337" width="219" height="300" class="alignleft size-medium wp-image-686" />Smart Meter sind Energiemengenzähler, die den tatsächliche Energieverbrauch (z.B. Strom, Erdgas, Wärmemenge) und die tatsächliche Nutzungszeit in einem Haushalt aufzeichnen und gegebenenfalls an den jeweiligen Energieversorger weiterleiten.</p>
<p>Baut man ein neues Haus oder steht eine Totalsanierung an, müssen gem.  Energiewirtschaftsgesetz seit Anfang 2010 für den Betreiber kostenneutral intelligente Strom- bzw. Gaszähler vom Netzbetreiber(Versorger) eingebaut werden. Alle anderen Kunden müssen, wenn sie die Geräte haben möchten,  diese digitalen Verbrauchszähler im Augenblick noch bezahlen.</p>
<p>Eine Fernauslesung vom Versorger ist nicht zwingend notwendig.</p>
<h4>Möglicher Vorteil für den Betreiber/Verbraucher</h4>
<p>Theoretisch ist es möglich, Energieverbraucher (z.B. Waschmaschinen, Heizungen) beispielsweise per Funk oder über die Stromleitung (Powerline Prinzip),  in Betrieb zu setzen wenn der Strom gerade preiswert ist. Entsprechende Tarife vorausgesetzt, bewirkt das eine beträchtliche Ersparnis.  Letztlich gibt es aber keine genormte Technik um das zu bewirken und die entsprechenden Tarife gibt es häufig noch nicht.</p>
<h4>Möglicher Vorteil für den Energieversorger</h4>
<p>Der Einsatz  von &#8220;smart metern&#8221; ermöglicht es, entsprechende Infrastruktur vorausgesetzt, ein intelligentes Stromnetz (engl. Smart Grid) zu betreiben. Dieses umfasst die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Kraftwerken, Speichern, elektrischer Verbraucher und Netzen. Ziel ist es, die möglichst effizientesten Energieerzeuger in der derzeit benötigten Menge zu betreiben. Dieses erhöht den Gesamtwirkungsgrad und damit die entsprechende Marge des Betreibers. </p>
<h4>Noch ungeklärt: Datenschutz</h4>
<ul>
<li>Intelligente Zähler machen den Endverbraucher zum gläsernen Kunden. Es ist aus den sich ergebenden Diagrammen der Verbräuche  sehr einfach herauszufinden wann der Betreiber im Haus ist, wann die Kaffeemaschine oder der Fernseher läuft.
</li>
<li>Theoretisch ist es auch denkbar Befehlssignale für einzelne Verbraucher  zu simulieren und  beispielsweise eine Alarmanlage zu deaktivieren.</li>
<li>Die Steuerung der Geräte kann unbemerkt abgeändert werden (ein sogennantes Firmware-Update) und dann andere Daten als ursprünglich beschrieben übertragen.</li>
</ul>
<p>Die datenschutzrechtlichen Bedenken sollen die neuen Techniken nicht verhindern. Wichtig ist es die Gefahren solcher Technologien aufzuzeigen.</p>
<h4>Weitere Informationen</h4>
<ul>
<li><a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-09/uld-smartmeter-gutachten">http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-09/uld-smartmeter-gutachten</a></li>
</ul>
<p><strong>SPD Schwachhausen Süd/Ost<br />
Arbeitskreis Energie<br />
Stefan Pastoor</strong><br />
<a href="mailto:pastoor@spd-schwachhausen.de">pastoor@spd-schwachhausen.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>SPD fordert Streichung des Kennzeichen-Screening-Paragrafen in Bremen</title>
		<link>http://www.spd-schwachhausen.de/2008/03/datenschutz-spd-fordert-streichung-des-kennzeichen-screening-paragrafen-in-bremen/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Mar 2008 00:45:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rainer Hamann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Björn Tschöpe, kündigt eine Initiative zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes an. Anlass ist ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Eine automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen per Videokamera ist laut Bundesverfassungsgericht nur mit klaren gesetzlichen Grenzen zulässig. Diese Vorraussetzungen erfüllt auch die Bremische Regelung nicht, daher besteht Handlungsbedarf“, so der SPD-Innenpolitiker. Tschöpe begrüßt die Stärkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch das BVerfG, weil sie die Informationssammelwut einschränkt.
Der Senat hat nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage nicht einmal selbst die Notwendigkeit gesehen, entsprechende Geräte für ein Screening anzuschaffen. Wegen ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, <strong>Björn Tschöpe</strong>, kündigt eine Initiative zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes an. Anlass ist ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Eine automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen per Videokamera ist laut Bundesverfassungsgericht nur mit klaren gesetzlichen Grenzen zulässig. Diese Vorraussetzungen erfüllt auch die Bremische Regelung nicht, daher besteht Handlungsbedarf“, so der SPD-Innenpolitiker. Tschöpe begrüßt die Stärkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch das BVerfG, weil sie die Informationssammelwut einschränkt.</p>
<p>Der Senat hat nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage nicht einmal selbst die Notwendigkeit gesehen, entsprechende Geräte für ein Screening anzuschaffen. Wegen der kurzen Autobahnstrecken in Bremen besteht dafür auch kein Bedarf. „Nach der Entscheidung des BVerfG gibt es daher keinen Zweifel mehr daran, dass die entsprechende Regelung als bürgerrechtswidrig und überflüssig aus dem Polizeigesetz zu streichen ist.&#8221;, so Tschöpe. Die SPD-Fraktion wird ihrem Koalitionspartner noch zur nächsten Bürgerschaftssitzung eine entsprechende Gesetzesinitiative vorschlagen.</p>
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