Städtebauliche Qualität von Schwachhausen erhalten

Bestehende Bebauungspläne überarbeiten und weiterentwickeln, so das Ziel unseres Antrags zur Abstimmung. Dieser wurde auf der Sitzung im Mai 2018 einstimmig vom Beirat Schwachhausen beschlossen. Bereits seit mehreren Jahren wurde stetig um Zustimmung zu den überfälligen Maßnahmen gekämpft. Erst nun, wo deutlich wird dass durch die erfreulich starke Innenentwicklung und der einhergehenden hohe Bautätigkeit tiefgreifende (nicht immer gefälligen) Veränderung der Ansichten von Straßen und Bauten erfolgt, wurde unserem Anliegen fraktionsübergreifend entsprochen.

Antragstext:

Antrag der SPD für die Sitzung des Beirats Schwachhausen am 24. Mai 2018

Städtebauliche Qualität von Schwachhausen erhalten – baurechtliche
Festsetzungen überarbeiten und weiterentwickeln

Schwachhausen ist ein attraktives Wohnviertel. Vielen Jugendstil-Villen und
Altbremer Häuser, die das Gesicht des Stadtteils prägen, machen den Charme und
den Reiz des Quartiers aus. Dort, wo heute Einfamilienhäuser stehen, entstehen bei
Eigentümerwechsel häufig Mehrfamilienhäuser, die die Baugrenzen bis an den Rand
ausnutzen und die Grundstücke maximal wirtschaftlich nutzen. Dies führt zu einer
nachhaltigen Veränderung des städtebaulichen Gesamteindrucks. Ein Beispiel dafür
ist die Schwachhauser Heerstraße, die nach und nach ihr Gesicht deutlich verändert
hat. Aber auch in den Nebenstraßen wird die weitgehend einheitliche Bebauung
heute durchbrochen.

In Schwachhausen gibt es wenige qualifizierte Bebauungspläne. Das führt dazu,
dass viele Bauvorhaben „nach § 34 BauGB beurteilt“ werden.
Diese Ausgangslage führt dazu, dass neue Objekte den Charakter des Stadtteils
stark verändern. In der Öffentlichkeit und im Beirat Schwachhausen wird deshalb seit
langem diskutiert, wie man den städtebaulichen Charakter des Stadtteils erhalten
kann. Es sind nun Maßnahmen gefordert, der schleichenden Umgestaltung
entgegenzutreten, bevor der Stadtteil seinen Charakter entgegen dem Willen der
Bürger verändert.
Der Beirat hat sich bereits für die Erstellung von Erhaltungssatzungen
ausgesprochen. Dies wurde in einigen Gebieten umgesetzt und ist in anderen
Gebieten noch geplant. Die Voraussetzungen für die Aufstellung einer
Erhaltungssatzung sind aber hoch. Das hat zur Folge, dass letztlich nur wenige
Gebiete diesem Schutzinstrument unterstellt werden können. Zudem sind die
Vorgaben der Erhaltungssatzungen allgemein und lassen viel
Interpretationsspielraum. Dadurch ist der Schutz nur eingeschränkt.
Trotz der ebenfalls hohen Hürden für die Aufstellung von Bebauungsplänen bleibt
daher keine andere Möglichkeit, als dieses Instrument wieder aufzugreifen und
voranzubringen. Nur so kann der Charakter der Bebauung unter Berücksichtigung
der Interessen der Eigentümer und der Bevölkerung gezielt und bedarfsgerecht
gesteuert werden.
Der Beirat Schwachhausen beschließt deshalb:
Der Beirat Schwachhausen fordert den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr auf, die
Gebiete zu benennen, für die die Aufstellung eines qualifizierte Bebauungsplans im
Sinne der städtebaulichen Qualitätssicherung sinnvoll ist und diese Gebiete dem
Beirat vorzustellen.
Auf dieser Grundlage soll eine Prioritätenliste erstellt und die besonderen Merkmale,
die der Bebauungsplan für das jeweils ausgewiesene Gebiet aufweisen sollte,
benannt werden.

Stefan Pastoor, Mai 2018