OV lehnt Änderung bei Prozesskostenhilfe ab

Vermeidung von Klassenjustiz

Antrag für den Unterbezirksparteitag

Die SPD wendet sich gegen eine Reform der Beratungs-/ und Prozesskostenhilfe auf Kosten sozial Schwächerer, insbesondere auf Kosten alleinerziehender Frauen, Geringverdienender oder auf Transferleistungen angewiesener Menschen. Wir fordern die SPD – Bundestagsfraktion auf, diese geplanten Verschlechterungen zu verhindern.

Begründung

Die Bundesregierung hat im November vergangenen Jahres einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vorgelegt, der vordergründig das Ziel verfolgt, die nach Angaben der Bundesregierung in den Jahren zuvor gestiegenen Ausgaben der Länderhaushalte für Prozesskosten- und Beratungshilfe zu begrenzen (im Jahr 2010 sollen die Ausgaben des Landes Bremen für Prozesskostenhilfe rund € 4,8 Mio. betragen haben, wobei jedoch die zeitgleich erhaltenen Rückflüsse in dieser Zahl keine Berücksichtigung finden).

Prozesskostenhilfe soll finanziell schwach gestellten Menschen ermöglichen, bei Rechtsstreitigkeiten mithilfe eines Anwalts Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Laut Gesetzentwurf sollen nunmehr alle BürgerInnen, die über mehr als 442 Euro pro Monat verfügen, die Prozesskostenhilfe nur noch als Darlehen bekommen, also rückzahlbar – aber wovon? Von Arbeitslosengeld II, vom Gehalt als MinijobberIn?
Diese Reform verstößt in eklatanter Weise gegen das ‚Recht auf Waffengleichheit‘ vor Gericht und begünstigt eine Klassenjustiz! Denn sie geht ausschließlich auf Kosten sozial Schwächerer, insbesondere auf Kosten alleinerziehender Frauen, Geringverdienender oder auf Transferleistungen angewiesener Menschen.

Unser Rechtsstaatsprinzip gebietet es, dass sich insbesondere Menschen mit geringem Einkommen in für sie elementaren Bereichen wie bspw. dem Familienrecht, Arbeitsrecht oder Sozialrecht verteidigen können müssen. Bedürftige Rechtssuchende dürfen deshalb nicht abgeschreckt werden, die ihnen zustehenden Rechte in Anspruch zu nehmen. Der grundgesetzlich garantierte Weg zu den Gerichten bzw. zu professionellem Rechtsrat darf der einkommensschwachen Partei deshalb weder genommen, noch erschwert werden.

Die in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten Änderungen wie bspw. die Absenkung der Freibeträge, die Verlängerung der Ratenzahlungshöchstdauer und eine stärkere Beteiligung der Hilfesuchenden an der Finanzierung der Prozesskosten, führen jedoch gerade (insbesondere unter Beachtung der steigenden Lebenshaltungskosten) bei Menschen mit geringem Einkommen zu einer Einschränkung des freien Zugangs zu unseren Gerichten. Diesen Weg in eine zwei Klassenjustiz gehen wir nicht mit. Keine Reformierung des Beratungs- und Prozesskostenhilferechts auf Kosten sozial Schwächerer!

SPD Ortsverein Schwachhausen Süd/Ost

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