SPD fordert Streichung des Kennzeichen-Screening-Paragrafen in Bremen

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Björn Tschöpe, kündigt eine Initiative zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes an. Anlass ist ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Eine automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen per Videokamera ist laut Bundesverfassungsgericht nur mit klaren gesetzlichen Grenzen zulässig. Diese Vorraussetzungen erfüllt auch die Bremische Regelung nicht, daher besteht Handlungsbedarf“, so der SPD-Innenpolitiker. Tschöpe begrüßt die Stärkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch das BVerfG, weil sie die Informationssammelwut einschränkt.

Der Senat hat nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage nicht einmal selbst die Notwendigkeit gesehen, entsprechende Geräte für ein Screening anzuschaffen. Wegen der kurzen Autobahnstrecken in Bremen besteht dafür auch kein Bedarf. „Nach der Entscheidung des BVerfG gibt es daher keinen Zweifel mehr daran, dass die entsprechende Regelung als bürgerrechtswidrig und überflüssig aus dem Polizeigesetz zu streichen ist.“, so Tschöpe. Die SPD-Fraktion wird ihrem Koalitionspartner noch zur nächsten Bürgerschaftssitzung eine entsprechende Gesetzesinitiative vorschlagen.